Ein Kfz-Kennzeichen für Überführungen ins Ausland
Ausfuhrkennzeichen, die in der Umgangssprache auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt werden, dienen zur Überführung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers ins Ausland.
Das Datum im roten Streifen auf dem Kfz-Kennzeichen gibt den letzten Gültigkeitstag an. Zu beachten ist, dass Fahrzeuge nur mit einer gültigen Hauptuntersuchung eine Zollzulassung erhalten können. Diese speziellen Autokennzeichen werden nur in Verbindung mit einer Ausfuhrversicherung im Verkehr zugelassen.
1. Reisepass oder Personalausweis mit Meldebescheinigung
2. Versicherungsbestätigung (Gelbe Karte)
3. Zulassungsbescheinigung> Teil I und Teil II (Kfz-Schein und Kfz-Brief)
4. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (teilweise wird sogar eine gültige Abgasuntersuchung verlangt)
5. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer bei abgemeldeten Fahrzeugen:
6. Nachweis über die Außerbetriebsetzung eventuell alte Nummernschilder